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Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist wachstumsschädlich für Kommunen und damit schädlich für Springe

12. Januar 2010 0 Kommentare

Zweifelsohne ist es so, dass die Wirtschaft in der aktuellen Krise Wachstumsimpulse benötigt. Das von Bundesregierung und Bundesrat beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist hierfür aber vollkommen ungeeignet. Die Gründe hierfür sind einfach.

- Die Anwendung des verringerten Mehrwertsteuersatzes auf Hotelübernachtungen wird zu keiner Steigerung der Übernachtungszahlen führen, da hierfür andere Punkte als der Preis, der sich zudem mutmaßlich auch nicht ändern wird, wichtig sind. Ein Blick über den Tellerrand in andere europäische Länder hätte dies gezeigt. Dafür belastet dieser Steuersatz aber vor allem viele mittelständische Unternehmen, die z.B. Montagedienstleistungen, bundesweite Serviceleistungen etc. anbieten. Diese können nun nur einen deutlich geringeren Vorsteuerabzug nutzen, was ihre Gewinn- und Verlustrechnung belastet.
- Die Erhöhung des Kindergeldes ist nicht nur sozial unausgewogen. Sie wird aufgrund des Gießkanneneffekts auch in großen Teilen lediglich die Sparquote erhöhen und nicht dem seit zwei Quartalen lahmenden privaten Konsum zugute kommen. Aus Sicht vieler Eltern wären zudem Direktinvestitionen in die Bildungsinfrastruktur sinnvoller gewesen.
- Auch die Änderungen bei der Zinsschranke – die als Ausnahme bereits auch in den letzten beiden Jahren galten – stellen keinen Wachstumsimpuls dar, da hiervon noch nicht einmal 1% der insgesamt rund 3,5 Mio. deutschen Unternehmen profitieren.
- Die Erbschaftssteuerregelung und die Nutzung von Verlustvorträgen sind in ähnlicher Weise zu werten.

Unter dem Strich hat dieses Gesetz folglich mit Wachstum wenig zu tun. Es ist lediglich ein Lobbyistenbefriedigungsgesetz, dass volkswirtschaftlich – wie selbst von Mitgliedern des Sachverständigenrates kommuniziert – negativ zu werten ist. Dies ist umso problematischer, als durch dieses Gesetz die bereits krisenbedingt ohnehin eingeengten finanziellen Spielräume der Kommunen substanziell weiter eingeengt werden. Für die niedersächsischen Kommunen wird aufgrund des Gesetzes mit Mindereinnahmen in der Höhe von EUR 512 Mio. für den Zeitraum von 2010 bis 2013 gerechnet. Der Bürger wird dies vielerorts unmittelbar erfahren, sei es durch die Schließung kultureller Einrichtungen, sei es durch unsinnige Privatisierungen oder durch ein Absenken der Servicequalität von Kommunen. Die Lebensqualität vor Ort wird vielfach sinken, ohne dass dem eine positive Wirkung gegenübersteht. Auch Springe steht diesen Herausforderungen gegenüber. Auch bei uns werden wir die Auswirkungen spüren, da die Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung noch schwieriger werden als sie ohnehin schon sind und dies für ein Wachstumsentschleunigungsgesetz. Vor diesem Hintergrund muss man feststellen, dass wirtschaftlicher Sachverstand und soziale Verantwortung bei den Konstrukteuren und Unterstützern dieses Gesetzes – insbesondere aber bei der niedersächsischen Landesregierung – lediglich in einer homöopathischen Dosierung zu erkennen ist.


Dr. Eberhard Brezski


 



 

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